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Anerkennung: OTA ­­/­­ Operationstechnische Assistenz 03.12.2024 Universitätsklinikum Frankfurt Frankfurt am Main
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Anerkennung: OTA / Operationstechnische Assistenz
Frankfurt am Main
Aktualität: 03.12.2024

Anzeigeninhalt:

03.12.2024, Universitätsklinikum Frankfurt
Frankfurt am Main
Anerkennung: OTA / Operationstechnische Assistenz
Aufgaben:
Vorbereitung und Nachbereitung erforderlicher Materialien nach fachspezifischen Standards. Betreuung von Patientinnen und Patienten bei der Anwendung unterschiedlicher Verfahren der örtlichen Betäubung im Bereich ambulanter Eingriffe. Situationsgerechtes Instrumentieren sowie Springertätigkeiten bei Eingriffen mit unterschiedlichen Anforderungen (offen-chirurgisch, endoskopisch, DaVinci assistierte OP-Verfahren, Transplantationschirurgie) und die Dokumentation aller operationspflegerischer Tätigkeiten in der elektronischen Patientenakte. Weiterentwicklung fachspezifischer Prozesse unter Ressourcenbetrachtung.
Qualifikationen:
Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss als Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent (OTA) oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwester. Sie verfügen über eine hohe Lernbereitschaft sowie die Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung. Sie verfügen über eine ausgeprägte Fähigkeit zur Kooperation mit anderen Berufsgruppen sowie ein freundliches und sicheres Auftreten in einer eigenverantwortlichen Tätigkeit. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zustande kommen kann, wenn Sie vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sind oder als genesen gelten (»2G«-Regelung). Ebenso erwarten wir einen Nachweis Ihrer Masernimmunität / Masernschutzimpfung Anschreiben Lebenslauf Anerkennungsbescheid der Berufsausbildung (Antragstellung über Regierungspräsidium / RP Darmstadt) und Defizitbescheid des RP Darmstadt Beglaubigte Zeugnisse (Schulabschlusszeugnis und/oder Ausbildungszeugnis) Sprachzertifikat min. B2 Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung (kann auch bei Antragstellung RP nachgereicht werden)

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