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Sozialpädagog*in (m/w/d) für den Rufbereitschaftsdienst des Jugendamtes
Tübingen
Aktualität: 06.02.2025
Anzeigeninhalt:
06.02.2025, Landkreis Tübingen
Tübingen
Sozialpädagog*in (m/w/d) für den Rufbereitschaftsdienst des Jugendamtes
Über uns:
Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.
Aufgaben:
- Die Gewährleistung des Kinderschutzes (§ 8a SGB VIII) während der Rufbereitschaftszeiten, Montag bis Freitag 16.00 - 8.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztags
- Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
- Die Kooperation mit dem Kriseninterventionsteam
- Kooperation mit den Bereitschaftspflegefamilien und Jugendhilfeträgern in Krisensituationen
Qualifikationen:
- Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium
- Mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe / Allg. Sozialer Dienst
- Fundierte Kenntnisse im Kinderschutzverfahren § 8a SGB VIII
- Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Standfestigkeit und hohe Flexibilität
- Führerschein Klasse B
Wir bieten:
- Eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % in S 14 TVöD SuE
- Doppelte Besetzung unseres
- Ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Supervision
- Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle
- Einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
- Einarbeitung in einem erfahrenen Team
- Zuschuss zum Jobticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Unser Kontakt:
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Frau Matejka
Tel. 07071 207-2109.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.
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